Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie eine Vielzahl an Fragen und Antworten rund um die Grabstätten auf den Buxtehuder Friedhöfen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

  • Wann sind die Friedhöfe geöffnet?

    Die Friedhöfe der Hansestadt Buxtehude sind für die Besucher jederzeit zugänglich. Unsere Friedhofsmitarbeiter erreichen Sie zu den folgenden Zeiten:
    montags – donnerstags:
    07:00 – 12:00 Uhr
    12:30 - 16:00 Uhr
    freitags:
    07:00 – 12:00 Uhr

    Termine auf den Buxtehuder Friedhöfen nur nach telefonischer Vereinbarung.

  • Kann ich eine Grabstätte bereits zu Lebzeiten erwerben?

    Ja. Sie können das Nutzungsrecht für Wahlgräber, Urnenwahlgräber, Parkartige- und Sondergrabstätten, Urnenkubus- und Urnenwahlgrabstellen unter Bäumen bereits im Voraus für 25 Jahre erwerben. Bei einer Bestattung muss das Nutzungsrecht bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Ruhefrist nachgekauft werden.

  • Wie lange ist die Ruhefrist?

    Die Ruhefrist beträgt für Sarg- und Urnenbestattungen 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre.

  • Kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte verlängert werden?

    Das Nutzungsrecht kann verlängert werden bei:

    • Wahlgräbern
    • Urnenwahlgräbern
    • Parkartigen- und Sondergrabstätten
    • Urnenstelen
    • Urnenkubus
    • Urnenwahlgrabstellen unter Bäumen

    Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden bei:

    • Reihengräbern
    • Schlichtgräbern
    • Urnenreihengräbern
    • Urnenschlichtgräbern
    • Anonymen Grabstellen
    • Anonymen Urnengrabstellen
  • Kann ich neben meinem Ehepartner / Lebenspartner in einer Reihen- oder Schlichtgrabanlage oder in einer Urnenreihen- oder Urnenschlichtgrabanlage beigesetzt werden?

    Nein. Diese Grabarten werden der Reihe nach belegt. Es ist nicht möglich, einen Platz freizuhalten. Wenn das Feld gefüllt ist und alle Ruhefristen abgelaufen sind, wird es eingeebnet und für eine neue Nutzung bereitgestellt.

    Falls Sie neben Ihrem Ehepartner / Lebenspartner beigesetzt werden wollen, sollten Sie sich für eine andere Grabart entscheiden. Wir beraten Sie gerne.

  • Erfahre ich die Lage bei einer anonymen Sarg- oder Urnengrabstelle?

    Nein. Da es sich um namenlose Grabstellen handelt, wird die genaue Grablage des Verstorbenen nicht bekannt gegeben. Für viele Hinterbliebene stellt sich im Nachhinein heraus, dass sie mit dieser Anonymität doch nicht zurecht kommen. Aus diesem Grund muss die Wahl der Grabart sehr sorgfältig getroffen werden. Schlicht- und Urnenschlichtgrabstellen wären eine mögliche Alternative.

  • Darf ich einen Grabstein / eine Grabplatte errichten?

    Sie müssen die Vorschriften der Friedhofssatzung beachten. Die Errichtung eines Grabmals bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung, die abhängig von der gewählten Grabart ist. Wenden Sie sich bitte an einen Steinmetz oder an uns.

  • Darf ich eine Grababdeckung aufbringen?

    Eine Grabstätte darf laut Friedhofssatzung pro Grabstelle nur bis zu einem Anteil von 15 % der Fläche abgedeckt werden. Für eine Beratung und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsleitung bzw. Friedhofsverwaltung.

  • Was kann ich machen, wenn ich nicht mehr in der Lage bin die Grabstätte zu pflegen?

    Für die Dauer des Nutzungsrechtes sind Wahlgrabstätten zu pflegen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen können, wenden Sie sich zur Beratung bitte an die Friedhofsleitung bzw. Friedhofsverwaltung.

  • Was passiert, wenn das Nutzungsrecht an einer Grabstätte abgelaufen ist?

    Bei Wahlgrabstätten werden Sie ca. 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechts angeschrieben und können dann über eine gebührenpflichtige Verlängerung entscheiden. Wünschen Sie keine Verlängerung, können Sie einen Einebnungs- und Rückgabeantrag bei der Friedhofsverwaltung anfordern. Bei Schlicht- und Reihengrabstätten sind keine Verlängerungen möglich, von daher werden Sie im Fall des Nutzungsrechtsablaufes nicht von uns angeschrieben.

  • Darf ich meinen Hund auf den Friedhof mitbringen?

    Ja. Das Tier ist anzuleinen. Bitte achten Sie darauf, Hundekot zu entsorgen, um die Würde des Friedhofes zu wahren.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Grabgestaltung habe?

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsleitung.

Waldfriedhof Buxtehude, Heitmannsweg, 21614 Buxtehude
Friedhof Ottensen, Böschenweg, 21614 Buxtehude
Friedhof Immenbeck, An den Fuhren, 21614 Buxtehude